Für in Deutschland oder Österreich eingesetzte SMEG-Haushaltsgeräte (Groß- und Kleingeräte für den privaten Haushalt), die für den deutschen und/oder österreichischen Markt zugelassen sind, gewährt die SMEG Deutschland GmbH eine 24-monatige Herstellergarantie gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen.
Um im Bedarfsfall während der Garantiezeit eine rasche und präzise Serviceleistung bieten zu können, wird darum gebeten, die dem Produkt beigefügte Garantiekarte auszufüllen und an die SMEG Deutschland GmbH zu senden. Ohne Garantiekarte und Kaufbeleg kann keine Garantie übernommen werden. Nach Eingang der Garantiekarte erfolgt die Registrierung des Produktes.
Die SMEG Deutschland GmbH („SMEG“), Landshuter Straße 12, 80637 München, Tel. +89 92 33 48 - 0 gewährt dem Käufer für oben genannte SMEG Haushaltsgeräte eine Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Dauer und Beginn der Garantie:
Die Garantie wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Kaufbelegs) des Geräts. Sie gilt nur für von einem SMEG-Fachhändler in Deutschland und Österreich gekaufte und gegebenenfalls eingebaute Neugeräte, die den gültigen Strom- und/oder Gasrichtlinien für Deutschland und Österreich entsprechen und für den deutschen bzw. österreichischen Markt zugelassen sind.
2. Voraussetzung der Garantie:
Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden, zu untersuchen. Mängel sind über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung und der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Garantiekarte anzuzeigen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt wurde.
3. Umfang der Garantie und sonstige Bedingungen:
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
SMEG übernimmt während der Garantiezeit die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen – nach Wahl von SMEG durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder durch unentgeltliche Austauschlieferung des gesamten Geräts.
Ausgetauschte Teile oder Geräte werden im Garantiefall Eigentum von SMEG.
Die Reparatur von Großgeräten erfolgt in der Regel am Ort der Verwendung, gegebenenfalls in den Räumen der Kundendienstwerkstatt. Kleingeräte nach Einsendung an den SMEG-Servicepartner. Der Käufer hat dem Kundendienst freien Zugriff zum defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Käufers.
Die Transportgefahr, die in Garantiefällen durch An- und Rücklieferung des Erzeugnisses entsteht, trägt der Käufer. Bei unnötiger oder unberechtigter Inanspruchnahme des Kundendienstes werden die hierfür angefallenen Kosten berechnet.
Schadensersatzansprüche – auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMEG oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung ist auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche und Rechte stehen dem Käufer nicht zu.
Soweit im Garantiefall Ersatzteile verbaut werden, gewährt SMEG auf diese Teile eine neue Garantie von 12 Monaten, beginnend mit der Lieferung des Ersatzteils, zu den hier dargestellten Bedingungen. Wird ein Austauschgerät geliefert, gilt für dieses eine neue Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum gemäß diesen Bedingungen.
4. Einschränkung der Garantie:
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
fehlerhafte Aufstellung oder Installation
unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
mechanische Beschädigung
Transportschäden
Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden
Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich
Überlastung
Einsatz außerhalb Deutschlands oder Österreichs
natürlichen Verschleiß
sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind