JURA Herstellergarantie – 25 Monate
Wir sind autorisierter JURA-Internet-Händler, daher gewährt JURA Ihnen 25 Monate Herstellergarantie auf alle Haushaltsgeräte (Garantiebedingungen siehe unten).
Wer sich für den Kauf eines aktuellen JURA-Produktes entscheidet, hat neben dem Premium-Produkt auch eine Premium-Garantie erworben.
Innerhalb der 25 Monate Herstellergarantie können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber JURA als Hersteller geltend machen.
Die erweiterte Garantiezeit von 25 Monaten gilt nicht für Haushaltsprodukte, die gewerblich eingesetzt werden, und nicht für die JURA Commercial-Geräte der X-Linie. Für diese gilt weiterhin eine Garantiezeit von 12 Monaten.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber als Ihrem Vertragspartner (z. B. Nachlieferung oder Reparatur) bleiben Ihnen natürlich zusätzlich uneingeschränkt erhalten.
Garantiegeber
Haushaltsgeräte:
Jura Elektrogeräte Vertriebs-GmbH
Bamberger Str. 10
90425 Nürnberg
Gewerbe-/Commercial-Geräte (X-Linie):
Jura Gastro Vertriebs-GmbH
An der Zugspitze 1
82491 Grainau
Wichtig: JURA-Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Herstellergarantie.
Service im Garantiefall
JURA Premium Service Hotline:
0180-3523333 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)
Oder Sie wenden sich direkt an uns – wir übernehmen gerne die gesamte Garantieabwicklung für Sie:
Kitchenland
Marc Quirin
Rudolf-Diesel-Straße 2
51570 Windeck
Tel.: +49 2292 / 939940
Fax: +49 2292 / 93994990
E-Mail: info@kitchenland.de
Im Garantiefall lassen wir das Gerät kostenlos bei Ihnen abholen und kümmern uns um die Reparatur. Das Gerät muss für den Versand transportsicher verpackt sein. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne einen passenden Umkarton zur Verfügung.
JURA Garantiebedingungen
Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH gewährt für Geräte, die für den Gebrauch im Haushalt konzipiert wurden, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Herstellergarantie, sofern das Gerät bei einem autorisierten JURA-Fachhändler erworben wurde.
Garantiezeit
- 25 Monate ab Kaufdatum für Haushaltsgeräte
- 12 Monate, wenn das Gerät gewerblich genutzt wird
Das Kaufdatum und der Gerätetyp müssen durch eine Kaufquittung nachgewiesen werden.
Garantieumfang
Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch:
- Instandsetzung,
- Austausch mangelhafter Teile oder
- Austausch des Gerätes.
Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die Garantiezeit nicht. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht bei Schäden durch:
- nicht vorschriftsmäßigen Anschluss,
- unsachgemäße Handhabung,
- Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen,
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
Außerdem ausgeschlossen:
- unsachgemäße oder falsche Reinigungsmittel, Entkalker, Filter,
- Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile),
- Schäden durch Fremdkörper im Mahlwerk (Steine, Holz, Büroklammern etc.).
Geltungsbereich
Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Für Geräte, die in einem EU-Land gekauft und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, gelten die jeweils dort gültigen JURA-Garantiebedingungen.
Durchführung der Garantieleistung
Garantieleistungen erfolgen nach Absprache mit der Service-Hotline:
0180-3523333 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz)
Die Durchführung erfolgt durch:
- JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg oder
- autorisierten JURA-Servicestellen.